Die Fakten zum LKW-Kartell

Betroffen sind alle Unternehmen, die zwischen 1998 und 2016 einen oder mehrere neue LKW angeschafft haben.

Sie haben sicher schon in den Medien von diesem Skandal gehört. Zwischen 1998 und 2011 haben sich die sechs grĂ¶ĂŸten europĂ€ischen LKW‑Hersteller in illegalen Preisabsprachen zusammengeschlossen – und dabei zigtausende Unternehmer betrogen.

Welche Produzenten?

  • ✔ MAN
  • ✔ Daimler/Mercedes Benz
  • ✔ Iveco
  • ✔ Scania
  • ✔ DAF
  • ✔ Volvo/Renault

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • ➀ Neufahrzeuge zwischen 1998 und 2016
  • ➀ Auch VorfĂŒhrer und Tageszulassungen
  • ➀ Ab Kaufpreis 30.000 Euro Netto
  • ➀ Fahrzeuge ab 6 Tonnen Gesamtgewicht
  • ➀ Gekaufte, geleaste und finanzierte Fahrzeuge
  • ➀ Auch Mietkauf
  • ➀ Fahrzeuge, die nicht mehr im Unternehmensbestand sind
  • ➀ Inkl. Um-, bzw. Aufbauten sowie Auflieger bei zeitgleicher Anschaffung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nach der PrĂŒfung benötigen wir nur einen Anschaffungsnachweis – eine der folgenden Unterlagen:

  • 📌 Rechnung (bevorzugt)
  • 📌 BestellbestĂ€tigung
  • 📌 Leasing- oder Finanzierungsnachweis
  • 📌 Auszug aus dem Anlageverzeichnis (Bilanz)
Dipl. BW. Alexander Lerch, MBA

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Lassen Sie uns diesen Weg zur Wiederherstellung Ihrer Rechte gemeinsam gehen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere zufriedenen Kunden ĂŒber die Zusammenarbeit mit der FameL GmbH.

Ernst, Unternehmer

Ernst, Unternehmer

★★★★★

„Als Unternehmer war ich skeptisch, ob die Geltendmachung meiner AnsprĂŒche im LKW-Kartellfall ohne großen Aufwand möglich wĂ€re. Die Zusammenarbeit mit der FameL GmbH war jedoch eine positive Überraschung: Unkompliziert, professionell und ohne zeitraubende BĂŒrokratie.“

Josef, Spediteur

Josef, Spediteur

★★★★★

„Ich bin beeindruckt von der Effizienz und der Klarheit, mit der die FameL GmbH mir durch den Prozess geholfen hat. Ich habe mich stets gut aufgehoben gefĂŒhlt, und alle meine Fragen wurden freundlich und kompetent beantwortet. Die schnelle und einfache Abwicklung hat mir nicht nur Zeit, sondern auch viel Kopfzerbrechen erspart. Ein großes Dankeschön an das ganze Team fĂŒr ihre exzellente Arbeit!“

Raimund, Logistiker

Raimund, Logistiker

★★★★★

„Nachdem ich herausgefunden hatte, dass mein Unternehmen vom LKW-Kartell betroffen war, war ich zunĂ€chst ĂŒberwĂ€ltigt von dem Gedanken, mich mit SchadensersatzansprĂŒchen auseinandersetzen zu mĂŒssen. Die UnterstĂŒtzung durch die FameL GmbH hat diesen Prozess jedoch erstaunlich einfach gemacht. Von der ersten Kontaktaufnahme – transparent, schnell und immer im Sinne des Kunden – war der Service erstklassig. Ein Dienstleister, der wirklich hĂ€lt, was er verspricht.“

HĂ€ufig gestellte Fragen

Alle Unternehmen, die zwischen 1998 und 2016 einen oder mehrere neue LKW gekauft, geleast oder finanziert haben, können SchadensersatzansprĂŒche geltend machen.

Betroffen sind alle LKW ĂŒber 6 Tonnen Gesamtgewicht, inklusive VorfĂŒhrfahrzeuge und Tageszulassungen. Auch bereits verĂ€ußerte Fahrzeuge sind anspruchsberechtigt.

Durch das LKW-Kartell entstand ein Schaden von ca. 10% des ursprĂŒnglichen Kaufpreises. Nach Abzug aller Kosten bleiben je nach Fahrzeug rund 6.000 bis 10.000 Euro ĂŒbrig.

Es reicht einer der folgenden Nachweise: Rechnung, BestellbestÀtigung, Leasingvertrag, Finanzierungsnachweis oder ein Auszug aus dem Anlageverzeichnis.

Die Dauer ist abhĂ€ngig vom individuellen Fall und der Anzahl der eingereichten AnsprĂŒche. In der Regel kann eine KlĂ€rung innerhalb weniger Monate erfolgen.

Nein, Sie profitieren von einer spezialisierten Anwaltskanzlei und einem Prozesskosten-Finanzierer, der alle Kosten ĂŒbernimmt – ohne Risiko fĂŒr Sie.

Dank der Prozesskostenfinanzierung tragen Sie kein Risiko. Falls keine EntschĂ€digung gezahlt wird, entstehen fĂŒr Sie keine Kosten.

Sie fĂŒllen einfach unser Formular zur LKW-Datenerfassung aus. Wir ĂŒbernehmen die komplette PrĂŒfung und informieren Sie ĂŒber die nĂ€chsten Schritte.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir ganz einfach eine Nachricht per E-Mail oder bequem ĂŒber das Kontaktformular.

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